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M-Zug an der
Mittelschule Pocking
Grundsätzliches
Seit dem Schuljahr 1999/2000 gibt es an der
Mittelschule Pocking den M-Zweig (M-Klassen 7, 8, 9, 10). Hier kann
Hauptschülern in ihrer eigenen Schulart (bisher nur an Gymnasium, Realschule, F
10 der Hauptschule, Quabi) in einem vierjährigen Bildungsgang der Weg zum
mittleren Schulabschluss eröffnet werden.
Der mittlere Bildungsabschluss wird also am Ende der Jahrgangsstufe 10 durch
Teilnahme an einer Abschlussprüfung erreicht.
Die Schüler der M9 haben die Möglichkeit, wie bisher den qualifizierenden
Hauptschulabschluss (Quali) zu erwerben. Sie nehmen dann an der besonderen
Leistungsfeststellung teil als externe Prüfungsteilnehmer.
Um die Schüler der M-Klassen nicht zu benachteiligen, werden die
Jahresfortgangsnoten, die auf einem höheren Anforderungsniveau erbracht wurden
als in den Regelklassen, in die Berechnung der Gesamtbewertung nicht einbezogen.
Siehe hierzu die
Qualibestimmungen.
Neu: Auf Antrag können auch die Jahresfortgangsnoten in
die Gesamtbewertung mit einbezogen werden.
Zugangsvoraussetzungen
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Aufnahme von
Hauptschülern aus den Regelklassen in die Mittlere-Reife-Klassen:
Zugangsvoraussetzungen gemäß VSO § 6 und
KMBek
vom 16.07.2010 Nr. IV.2-5 O 7202.1 - 4.54688
M7 - Klasse oder M7 - Kurs
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Zeugnis der Jahrgangsstufe |
Fächer |
Noten-
durchschnitt |
Zusatzbedingungen |
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Für Schüler mit nichtdeutscher
Muttersprache gilt § 5 Abs. 5
VSO
entsprechend. |
Zwischenzeugnis oder
Jahreszeugnis der
6. Jgst. Regelklasse |
Deutsch
Mathematik
Englisch |
2,66 |
Antrag
der Erziehungsberechtigten |
3,00
(oder
darüber) |
1. Antrag der
Erziehungsberechtigten
2. Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden
Schule |
M8 - Klasse oder M8 - Kurs
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Zeugnis der Jahrgangsstufe |
Fächer |
Noten-
durchschnitt |
Zusatzbedingungen |
Zwischenzeugnis oder
Jahreszeugnis der
7. Jgst. Regelklasse |
Deutsch
Mathematik
Englisch |
2,33 |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
2,66
(oder
darüber) |
1. Antrag der
Erziehungsberechtigten
2. Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden
Schule |
M9 - Klasse
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Zeugnis der Jahrgangsstufe |
Fächer |
Noten-
durchschnitt |
Zusatzbedingungen |
Zwischenzeugnis oder
Jahreszeugnis der
8. Jgst. Regelklasse |
Deutsch
Mathematik
Englisch |
2,33 |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
2,66
(oder
darüber) |
1. Antrag der
Erziehungsberechtigten
2. Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden
Schule |
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die
Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und wird in allen Fächern abgelegt,
in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis bzw. im Zeugnis über
den qualifizierenden Hauptschulabschluss erzielt wurde.
Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn
der Durchschnitt der Zeugnisnoten und der in der Aufnahmeprüfung erzielten
Note(n) 2,66 (Jgst. 6) bzw. 2,33 (Jgst. 7, 8, 9) beträgt, d. h. die
Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung
eine Notenverbesserung erreicht wird und dadurch die Aufnahmebedingungen
(2,66 für Aufnahme in die M-7, 2,33 für Aufnahme in die M-8, M-9 und M-10)
erfüllt sind.
Eine zusätzliche Aufnahmeprüfung nach dem
Jahreszeugnis findet nicht statt.
M10 - Klasse
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Zeugnis der Jahrgangsstufe |
Fächer |
Noten-
durchschnitt |
Zusatzbedingungen |
Qualifizierender
Hauptschulabschluss |
Deutsch
Mathematik
Englisch |
2,33 |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
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2,66 (oder darüber) |
1. Antrag der
Erziehungsberechtigten
2. Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden
Schule |
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