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M-Zug an der Mittelschule Pocking

Grundsätzliches

Seit dem Schuljahr 1999/2000 gibt es an der Mittelschule Pocking den M-Zweig (M-Klassen 7, 8, 9, 10). Hier kann Hauptschülern in ihrer eigenen Schulart (bisher nur an Gymnasium, Realschule, F 10 der Hauptschule, Quabi) in einem vierjährigen Bildungsgang der Weg zum mittleren Schulabschluss eröffnet werden.
Der mittlere Bildungsabschluss wird also am Ende der Jahrgangsstufe 10 durch Teilnahme an einer Abschlussprüfung erreicht.
Die Schüler der M9 haben die Möglichkeit, wie bisher den qualifizierenden Hauptschulabschluss (Quali) zu erwerben. Sie nehmen dann an der besonderen Leistungsfeststellung teil als externe Prüfungsteilnehmer.
Um die Schüler der M-Klassen nicht zu benachteiligen, werden die Jahresfortgangsnoten, die auf einem höheren Anforderungsniveau erbracht wurden als in den Regelklassen, in die Berechnung der Gesamtbewertung nicht einbezogen. Siehe hierzu die Qualibestimmungen.

Neu: Auf Antrag können auch die Jahresfortgangsnoten in die Gesamtbewertung mit einbezogen werden.

Zugangsvoraussetzungen

 

Aufnahme von Hauptschülern aus den Regelklassen in die Mittlere-Reife-Klassen:

Zugangsvoraussetzungen gemäß VSO § 6 und KMBek vom 16.07.2010 Nr. IV.2-5 O 7202.1 - 4.54688

M7 - Klasse oder M7 - Kurs

Zeugnis der Jahrgangsstufe Fächer Noten-
durchschnitt
Zusatzbedingungen
Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache gilt § 5 Abs. 5 VSO entsprechend.
Zwischenzeugnis oder
Jahreszeugnis der
6. Jgst. Regelklasse
Deutsch
Mathematik
Englisch
2,66 Antrag der Erziehungsberechtigten
3,00
(oder
darüber)

1. Antrag der Erziehungsberechtigten

2. Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

 

M8 - Klasse oder M8 - Kurs

Zeugnis der Jahrgangsstufe Fächer Noten-
durchschnitt
Zusatzbedingungen
Zwischenzeugnis oder
Jahreszeugnis der
7. Jgst. Regelklasse
Deutsch
Mathematik
Englisch
2,33 Antrag der Erziehungsberechtigten
2,66
(oder
darüber)

1. Antrag der Erziehungsberechtigten

2. Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

 

M9 - Klasse

Zeugnis der Jahrgangsstufe Fächer Noten-
durchschnitt
Zusatzbedingungen
Zwischenzeugnis oder
Jahreszeugnis der
8. Jgst. Regelklasse
Deutsch
Mathematik
Englisch
2,33 Antrag der Erziehungsberechtigten
2,66
(oder
darüber)

1. Antrag der Erziehungsberechtigten

2. Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule


Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und wird in allen Fächern abgelegt, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis bzw. im Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss erzielt wurde.

Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt der Zeugnisnoten und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note(n) 2,66  (Jgst. 6) bzw. 2,33 (Jgst. 7, 8, 9) beträgt, d. h. die Aufnahme in die M-Klasse ist möglich, wenn mit Hilfe der Aufnahmeprüfung eine Notenverbesserung erreicht wird und dadurch die Aufnahmebedingungen (2,66 für Aufnahme in die M-7, 2,33 für Aufnahme in die M-8, M-9 und M-10) erfüllt sind.

Eine zusätzliche Aufnahmeprüfung nach dem Jahreszeugnis findet nicht statt.


M10 - Klasse

Zeugnis der Jahrgangsstufe Fächer Noten-
durchschnitt
Zusatzbedingungen
Qualifizierender
Hauptschulabschluss
Deutsch
Mathematik
Englisch
2,33 Antrag der Erziehungsberechtigten
2,66 (oder darüber)

1. Antrag der Erziehungsberechtigten

2. Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

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